1. Rechtliche Einordnung
Beim Piercen wird die Haut mit einer sterilen Nadel durchstochen und Schmuck eingesetzt. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem Vorgang tatbestandlich um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB. Der Eingriff erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und mit Einwilligung der zu piercenden Person.
2. Heilung
Ein Piercing ist eine Wunde und braucht Zeit. Je nach Stelle dauert die Abheilung zwischen etwa sechs Wochen (Ohrläppchen, Lippe) und über zwölf Monaten (Knorpel, Bauchnabel, Brustwarze). In dieser Zeit sind Schwellung, Rötung, Druckempfindlichkeit und ein heller Wundsekretfilm normal.
Wir können keine Aussage darüber treffen, wie schnell und ob ein Piercing bei dir abheilt. Das hängt von deinem Körper, deiner Pflege und deinem Alltag ab.
3. Mögliche Komplikationen
Trotz steriler Arbeitsweise, Einmalmaterial und sorgfältiger Technik kann es zu folgenden Reaktionen kommen:
Schwellung, Blutung und Blutergüsse an der Einstichstelle. Kreislaufreaktionen bis hin zur Ohnmacht während oder nach dem Stechen. Entzündungen und Infektionen, vor allem bei unzureichender Pflege oder Berührung mit ungewaschenen Händen. Wulstige Narbenbildung oder Keloide. Herauswachsen (Migration) oder vollständiges Abstoßen des Schmucks. Allergische Reaktionen auf das Schmuckmaterial. Verletzung von Nerven, Gefäßen oder Drüsen mit möglichen dauerhaften Gefühlsstörungen. Dauerhaft sichtbare Narben, auch nach Entfernen des Schmucks.
4. Besondere Hinweise zu Mund- und Lippenpiercings
Schmuck im Mundbereich kann zu Schäden an Zähnen und Zahnfleisch führen, insbesondere zu Absplitterungen am Zahnschmelz und zu Zahnfleischrückgang. Diese Schäden sind in der Regel nicht umkehrbar. Bei Zungenpiercings können in den ersten Tagen erhebliche Schwellungen auftreten, die das Sprechen und Essen beeinträchtigen. Wir empfehlen, den Schmuck nach der Abheilung regelmäßig zahnärztlich kontrollieren zu lassen.
5. Besondere Hinweise zu Brustwarzen- und Intimpiercings
Piercings an der Brustwarze können das Stillen beeinträchtigen und in seltenen Fällen zu Milchgangsentzündungen führen. Intimpiercings können die Empfindlichkeit verändern, in beide Richtungen. Bei beiden Bereichen ist die Heilungszeit lang und die Infektionsgefahr erhöht.
6. Schmuck und Material
Für den Ersteinsatz verwenden wir ausschließlich Schmuck aus Titan nach ASTM F136 oder gleichwertigem, für den Körperkontakt zugelassenem Material. Modeschmuck, versilberte oder vergoldete Teile und nickelhaltige Legierungen sind für frische Piercings ungeeignet. Wird auf ausdrücklichen Wunsch anderes Material eingesetzt, übernehmen wir für daraus entstehende Reaktionen keine Haftung.
7. Schmuckwechsel
Der erste Schmuckwechsel sollte erst nach vollständiger Abheilung erfolgen und im Zweifel bei uns. Ein zu früher Wechsel kann den Stichkanal reizen, die Heilung zurückwerfen oder zum Zuwachsen führen. Wird der Schmuck längere Zeit entfernt, kann der Stichkanal innerhalb von Stunden zuwachsen.
8. Nachsorge
Die Pflege wurde dir mündlich erläutert. In Kürze: zweimal täglich mit einem geeigneten Wund- oder Kochsalzspray reinigen, nicht drehen, nicht mit ungewaschenen Händen anfassen, Krusten nicht abkratzen.
In den ersten Wochen bitte kein Schwimmbad, keine Sauna, kein Solarium, keine Badewanne und keine Seen. Bei Anzeichen einer Infektion – starke Rötung, Überwärmung, pochender Schmerz, gelb-grünes Sekret, Fieber – such bitte umgehend einen Arzt auf und sag uns Bescheid.
Nach § 52 Abs. 2 SGB V kann die gesetzliche Krankenversicherung im Komplikationsfall Regress nehmen.
9. Keine Garantie auf Verbleib
Ob ein Piercing dauerhaft hält, hängt von der Anatomie, dem Heilungsverlauf und dem Alltag ab. Ein Abstoßen oder Herauswachsen ist auch bei fachgerechter Ausführung möglich und stellt keinen Mangel unserer Leistung dar.
Datenschutz
Mit dieser Erklärung werden Gesundheitsdaten erhoben, damit wir entscheiden können, ob die
Durchführung ohne Gefahr für deine Gesundheit und ohne Beeinträchtigung des Ergebnisses möglich ist.
Ohne diese Angaben können wir den Vertrag nicht durchführen. Es handelt sich um besondere Daten im
Sinne des Art. 9 EU-DSGVO. Diese Daten geben wir nicht an Dritte weiter und bewahren sie 10 Jahre auf.
Danach werden sie vernichtet.
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO). Danach dürfen wir die
Verarbeitung der erhobenen Lichtbilder nicht mehr fortsetzen. Die Gesundheitsdaten werden bis zum
Ablauf der Aufbewahrungsfrist verwahrt, da deren Verarbeitung bis zum Widerruf zulässig war.